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Józsa Ildikó Einzelunternehmerin bietet Ihnen eine große Angebotspalette von ausgewählten und durch ein mit uns kooperierendes Anwaltsbüro geprüften Wohnhäusern, Ferienhäusern und Bauernhöfen in und um die südliche Tiefebene .
Die Immobilien können wie folgt erworben werden: nach
Auswahl von einem oder mehreren interessanten Angeboten, wird nach Absprache
eines Termins, eine Besichtigung der ausgewählten Objekte mit Beratung und
Betreuung durch Ildikó Józsa organisiert.
Falls sich der Kunde für eine Immobilie entscheidet,
können wir den Erwerb mit einem Vorvertrag (Kauf- und/oder Pachtofferte) und
mit einer Anzahlung von 10% bis zur Fertigstellung des endgültigen
Kaufvertrages sicherstellen. Beim Kauf eines Objektes wird der notarielle
Kaufvertrag in der Muttersprache des Käufers sowie des Verkäufers von einem
Anwalt erstellt.
Überweisung der Kaufsumme (Anzahlung + Restbetrag) wird ausschließlich über das
Treuhandkonto des Anwalts abgewickelt.
Die Kaufnebenkosten (Anwalt-, Notar-, Umschreibungskosten und
Genehmigungen, ect.) und die Maklercourtage in Höhe von 3 % zzgl. MwSt (27%)
jedoch mindestens EUR 750 zzgl. MwSt (27%) aus dem Kaufpreis, werden vom Käufer
getragen.
Der Käufer hat die Möglichkeit die im Vorvertrag
festgelegte Anzahlung zu einem bestimmten Termin auf dem Treuhandkonto
einzuzahlen, bzw. zu überweisen. Die zur Registrierung des Eigentums im
Grundbuchamt erforderlichen Zustimmungen werden bei der örtlichen
Verwaltungsbehörde eingeholt. Dieser Prozeß, einschließlich aller
organisatorischer Behördengänge wird natürlich ab Auswahl der Immobilie bis zur
Registrierung im Grundbuchamt von unserem Büro übernommen.
Nach ca. 4 Wochen, ab Erstellung des Kaufvertrages,
bekommen Sie den Eigentumsnachweis wie Grundbuchauszug und alle dazugehörigen
Dokumente von Ildikó überreicht.
Józsa Ildikó Einzelunternehmerin bietet Ihnen auch
nach dem Immobilienerwerb verschiedene Serviceleistungen wie Verwaltung,
Versicherung, Rechtshilfe an und ist Ansprechpartner bei Fragen und Problemen.
In Ungarn eingetragenes Eigentumsrecht wird wie im
europäischen Ausland behandelt. Dadurch ist also Wiederverkauf oder Vererbung
möglich.
Welche Folgekosten zieht der Immobilienkauf nach sich?
Nach dem Eigentumserwerb der im Grundbuch eingetragen wurde, wird dem Käufer
eine Steuer in Form einer Gebühr auferlegt . Diese EINMALIGE 4% Erwerbssteuer
ist innerhalb von 6 Monaten ab Kaufdatum zu begleichen. Der Käufer soll also
die Kosten der Grunderwerbssteuer tragen.
Versicherung
Die in Ungarn arbeitenden Versicherungsanstalten schließen die
Versicherungsverträge nach der im Ausland üblichen Art und Bedingungen ab.
Insofern können Sie Ihre Immobilien gegen sämtlichen Schäden absichern.
Wir empfehlen unseren Kunden zum Begleichen der laufenden Kosten ein Girokonto
in Forint zu eröffnen, wohin sie anhand einer Bankvollmacht alle Ausgaben
überweisen lassen können!
Wir hoffen Ihr Vertrauen in uns und Ihr Interesse an ungarischen Immobilien
geweckt zu haben.
Ildikó Józsa steht Ihnen für alle Fragen, Wünsche oder Probleme jederzeit
hilfreich zur Verfügung!